
Gefahrenanalyse, Zustandsbericht und Handlungsempfehlung
Welche Gefährdungen gibt es an unseren Anlagen? Sind Ersatzteile noch verfügbar? Reparieren oder modernisieren? Wir bringen Ihnen herstellerneutrale Klarheit und Rechtssicherheit in diese Fragen.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Sie als Betreiber verpflichtet, Gefährdungen zu kennen und zu minimieren.
Wir unterstützen Sie dabei: Auf Basis einer neutralen Gefährdungsbeurteilung (z. B. durch den TÜV) analysieren wir Abweichungen zum aktuellen Stand der Technik sowie potenzielle Engpässe bei der Ersatzteilversorgung.
Sie erhalten von uns einen detaillierten Zustandsbericht mit verschiedenen Handlungsoptionen, Vor- und Nachteilen sowie einer präzisen Kostenschätzung. Statt sich auf die (oft interessengeleitete) Einschätzung Ihres Wartungsunternehmens verlassen zu müssen, bieten wir Ihnen eine herstellerneutrale, fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihre WEG-Versammlung. Wir beraten Sie vollumfänglich – damit Sie den Kopf frei für andere Aufgaben haben.

Ihre Vorteile

Rechtssicherheit
Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie dazu verpflichtet, die Gefährdungspotenziale der Aufzugsanlage zu kennen und entsprechende Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten. Wir Unterstützen Sie dabei und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zum weiteren Betrieb der Aufzugsanlage auf.

Erfüllung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit der Gefahrenanalyse werden die Abweichungen zum Stand der Technik ermittelt und die möglichen Gefährdungen eingestuft. Das ist der erste wichtige Schritt, um die potentiellen Gefährdungen zu kennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Transparenz
Mit unserem Zustandsbericht zeigen wir Ihnen anhand der Gefährdungsanalyse und weiterer Daten auf, welche Optionen Ihnen grundsätzlich zum weiteren Betrieb der Aufzugsanlage zur Verfügung stehen und welche Vor- bzw. Nachteile die jeweiligen Möglichkeiten mit sich bringen. Zusätzlich erstellen wir Ihnen zu jeder Option eine fundierte Kostenschätzung, damit Sie gegenüber den Eigentümern aussagekräftig sind.

Fundierte Entscheidungsgrundlage
Durch das von uns erstellte Gesamtpaket einer Gefahrenanalyse mit Zustandsbericht und Handlungsempfehlung, kennen Sie den technischen Stand ihrer Aufzugsanlage und bekommen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den weiteren Betrieb. Mit diesen Unterlagen können Sie die Beschlüsse für eine Maßnahme oder den weiteren Betrieb der Anlage fassen und dokumentieren.

Herstellerneutral
Im Vergleich zu den herstellergebundenen Informationen eines Aufzugsunternehmens sind unsere Analysen und Empfehlungen zu 100% herstellerneutral. Wir vertreten keine Aufzugsfirma und müssen somit auch keinerlei finanzielle oder sonstigen Interessen einer Herstellerfirma berücksichtigen.

Wichtige Dokumentationen
Sollte doch mal etwas an Ihrer Aufzugsanlage passieren und eine Person zu schaden kommen können Sie dokumentieren, dass Sie Ihren Verpflichtungen als Betreiber der Aufzugsanlage nachgekommen sind.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Unser Prozess beginnt mit Transparenz: Wir erstellen Ihnen ein Angebot für eine rechtssichere Gefahrenanalyse und einen objektiven Zustandsbericht. Wir stehen Ihnen als fachlicher Partner zur Seite, bis die Entscheidung in Ihrer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer feststeht.
Entscheiden Sie sich für eine Modernisierung, nehmen wir Ihnen im Rahmen unserer Fachplanung und Projektsteuerung die gesamte Last ab. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess, koordinieren alle Gewerke, bis Ihr Aufzug terminsicher und fachgerecht in Betrieb geht.

Ihr persönlicher Ansprechpartner
Wir betreuen Sie persönlich und direkt. Mit einem festen Ansprechpartner, der Ihre Anlagen kennt, für Ihre Fragen erreichbar ist und sich kümmert, als ginge es um unsere eigenen Aufzüge.
Häufige Fragen
Ja, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Betreiber zu strengen Sicherheitsstandards. Als Betreiber der Aufzugsanlage müssen Sie die Gefahrenpotentiale der Anlage kennen und Gegenmaßnahmen einleiten.
Ja, auch bei einer Neuanlage müssen Sie als Betreiber zwingend eine Gefährdungsanalyse erstellen lassen. Die gesetzliche Pflicht der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass diese Beurteilung vor der erstmaligen Verwendung des Aufzugs vorliegen muss. Dabei gilt das Prinzip: Der Hersteller bescheinigt mit dem CE-Kennzeichen die sichere Bauart des Aufzugs; Sie als Betreiber müssen jedoch die sichere Nutzung in Ihrer spezifischen Umgebung bewerten.
Eine einmalige Erstellung reicht nicht aus. Die Analyse muss in regelmäßigen Abständen (in der Praxis ca. alle 5 Jahre) sowie nach wesentlichen Änderungen oder Unfällen überprüft und fortgeschrieben werden.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Sollte es allerdings zu einem Unfall oder einem Personenschaden an der Anlage kommen, stehen Sie als Betreiber der Aufzugsanlage mit in der Haftung. Eine gute Dokumentation zu den Einhaltungen Ihrer Betreiberpflichten ist daher immer nützlich.
Nein, das ist leider nicht möglich. Betreiber der Aufzugsanlage vor dem Gesetz ist die natürliche oder juristische Person, welche die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Anlage hat und über die sicherheitstechnischen Vorkehrungen entscheidet.
Im Rahmen unseres Liftmanagements können wir Sie jedoch bei den Betreiberpflichten maßgeblich unterstützen und Ihnen die für den sicheren Betrieb notwendigen Entscheidungen und Tätigkeiten fachlich korrekt und wirtschaftlich erleichtern.